Mitglied des DVV- Landesverbandes SH/HH/MV

 

 

Volkswandergruppe Kiel e.V.
 
 

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Permanenter IVV-Wanderweg
Wanderweg
am nördlichen
Nord-Ostsee-Kanal
 

Vom 10.09.2005 – 31.12.2007

Mit etwas Glück können die Wanderer auf unserem permanenten IVV Wanderweg einen der großen Kreuzfahrer, wie zum Beispiel die  Norwegian Dream hautnah erleben.

 

Start und Ziel:

Shell Tankstelle Kiel-Holtenau

Gravensteiner Str. 2

 

Veranstalter:

Volkswandergruppe Kiel e.V.

 

Streckenlänge:  12 km

Die Strecke ist Nordic Walking geeignet und ganzjährig begehbar

 

Auskunft:                          

Walter Sell                           Hans-Christian Loft

Oskar- Kusch Str.1a             Holtenauer Str. 13

24161 Altenholz                    24103 Kiel

Tel,/Fax. 0431/2600790          Tel. 0173/858 777 6

E-mail: Sellflo@aol.com

 

   

Start und Ziel:

Shell-Tankstelle Kiel-Holtenau , Gravensteiner Str. 2,24159 Kiel. Hier erhalten Sie die Startunterkagen .Der IVV-Wertungsstempel wird hier ebenfalls vergeben.

Startzeiten

Der Wanderweg ist ganzjährig begehbar, der Weg wird im Winter nicht gestreut oder von Schnee geräumt.

Anfang Mai – Ende Oktober

             Montag bis Samstag ab 08.00 Uhr,    Ziel bis 21.00 Uhr

                                Sonntag ab  09.30 Uhr  Ziel  bis 20.00 Uhr

 Anfang November – Ende April

             alle Tage ab 0930 Uhr                    Ziel  bis 16.00 Uhr

Teilnahme

Der Wanderweg wird nach den Richtlinien des Deuitschen Volkssportverbandes e.V. im IVV durchgeführt. Mit dem Erwerb der Startkarte erkennt der Teilnehmer die Richtlinien für die Durchführung von permanenten IVV-Wanderwegen des DVV und unsere Ausschreibungsbedingungen an. Er verpflichtet sich, die sportlichen und umweltschützenden Grundsätze einzuhalten.

Startgebühr

€ 1,50 pro Teilnehmer, einschl. IVV-Stempel. Jeder Teilnehmer erhält eine Streckenbeschreibung mit Streckenplan.

Kontrollstellen

Als Kontrollstellen befinden sich auf der Strecke 3 variable weiße Schilder mit Aufkleber. Die Ziffern bzw. Buchstaben dieser „Selbstkontrollen“ sind in die Startkarte in die vorgesehenen Felder einzutragen Der IVV-Wertungsstempel wird nur an Teilnehmer vergeben, die alle 3  Kontrollvermerke auf ihrer Startkarte nachweisen.

Anschrift des Verantwortlichen/Auskunft

Walter Sell, Oskar-Kusch-Str. 1, 24161 Altenholz, Tel/Fax 0431/2600790

Hans-Chr. Loft, Holtenauer Str. 13, 24103 Kiel, Tel. 0173/858 777 6

 

Auszeichnung.

Eine gesonderte Auszeichnung wird nicht vergeben.

Versicherung

Der Permanentweg ist gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die markierte Wanderstrecke. Es besteht eine Unfallversicherung für Teilnehmer. Hierbei gilt der Versicherungsschutz für   Unfälle, die sich während der Wanderung auf der markierten Strecke ereignen, sofern der Teilnehmer im Besitz einer gültigen Startkarte ist, welche die vollständige Anschrift des Teilnehmers aufweist. Eine Haftung bei Unfällen außerhalb der markierten Strecke ist ausgeschlossen.

IVV-Wertung

Pro Halbjahr ist höchstens ein IVV- Teilnehmerwertungsstempel möglich, jedoch      immer die tatsächlich erwanderten Kilometer. Der IVV- Wertungsstempel wird  nach absolvierter Strecke nuir bei namentlicher Übereinstimmung von Startkarte   und Wertungsheft vergeben.

An Start und Ziel können auch IVV- Wertungshefte käuflich erworben werden. Die     Vergabe des Wertungsstempels sowie des Vereinsstempels in verbandsfremde Wer- tungshefte ist untersagt. Wird die Strecke mehrmals absolviert, ist jeweils eine weitere Startkarte erforderlich. Nach der Durchwanderung der Strecke ist die Startkarte   mit dem  IVV- Wertungsheft zur Abstempelung vorzulegen.

 

Wichtige Hinweise:  

Da die an der Strecke befindlichen Gasthäuser ungünstige Öffnungszeiten haben, wird Rucksackverpflegung empfohlen. Das Anbringenvon Plakaten  und das Auslegen von Prospekten auf der Strecke und an den geparkten Autos ist gesetzlich verboten. Abfälle bitte nur in die dafür vorgesehenen Behälter werfen. Bei der Überquerung bzw. der Benutzung von Straßen ist die STVO zu beachten Wegen Tollwutgefahr sind Tiere an der Leine zu führen. Rauchen im Wald ist nicht gestattet.

 

 

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